Elternvertretung an der TKS
„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“ heißt es in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl als Anspruch zu verstehen als auch als Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren.
Hierzu bilden alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Aus der Schulpflegschaft heraus werden Elternvertreter gewählt, die gemeinsam mit den Vertretern der Lehrkräfte sowie der Schülervertreter die Schulkonferenz bilden. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.
An der TKS wird die Schulpflegschaft von dem Vorsitzenden Herrn Simsek und seiner Stellvertreterin Frau Böhl geleitet.